Seit dem 20. Mai gilt die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung und „starker Kunden“, dem Gewerbetreibenden eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Dies ist das Gesetz vom 21. April 2023 Nr. 49 über eine gerechte Entschädigung, veröffentlicht im Amtsblatt (Nr. 104 vom 5. Mai 2023), dessen Bestimmungen ab dem 20. Mai 2023 in Kraft treten.

REFERENZLINK: GAZZETTA UFFICIALE

Die ANAC intervenierte mit Beschluss vom 20.07.2023, Nr. 343, bezüglich der korrekten Anwendung der Rechtsvorschriften über eine gerechte Vergütung im Zusammenhang mit der Formulierung von Angeboten in öffentlichen Ausschreibungsverfahren für Ingenieur- und Architekturdienstleistungen und wies darauf hin, dass die Festlegung einer niedrigeren Gebühr als die sich aus der Anwendung der Ministertabellen ergeben, können nicht als zulässig angesehen werden. Die ANAC hat in der Sitzung vom 27.06.2023 beschlossen, eine Mitteilung an die Regierung und an die beim Vorsitz des Ministerrates eingerichtete Kontrollstelle für den Kodex für öffentliche Aufträge zu senden, „um ein rasches klärendes Eingreifen insbesondere bei a zu fordern.“ um Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Auf diese Aktion warten wir noch.

REFERENZLINK: ANAC – Equo compenso

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