Geologenbeirat

Das Gremium des Geologenbeitrates Südtirol 2021-2025 setzt sich aus folgenden Geologen zusammen:

PräsidentDott. Geol. Joachim Dorfmann
VizepräsidentDott. Geol. Maria Luise Gögle
SekretärDott. Geol. Lukas Mussner

Die Vorzugsstimmen der Kandidaten, die GEWÄHLT wurdenSTIMMEN
Dorfmann Joachim22
Maria Luise Gögle22
Lukas Mussner21
Ulrich Burger17
Lucas Pagliarini15
Matteo Marini13

STATUT DES BEIRATES

Der Geologen-Beirat wurde 2009 mit Beschluss des Regionalrats der Geologen von Trentino-Südtirol gebildet.

Der BEIRAT ist die Vertretung der Geologen in der Auton. Prov. Bozen und wird gemäß Abschnitt IV des gegenständlichen Statutes gebildet. Der Beirat verfällt mit dem Kammerrat; ist er verfallen, bleibt er für die Ausübung der ordentlichen Verwaltung so lange im Amt, bis der neue BEIRAT bestellt ist.

Der BEIRAT besteht aus 7 (sieben) eingeschriebenen Mitgliedern der Regionalen Geologenkammer von Trentino-Südtirol, mit Wohnsitz in der Auton. Prov. Bozen. 6 (sechs) davon werden gemäß Abschnitt IV des vorliegenden Statutes gewählt, 1 (einer/e) wird vom Rat der Geologenkammer ernannt.

Die gewählten Vertreter werden mit Beschluss des Rates der Regionalen Geologenkammer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab der Wahl zu effektiven Mitgliedern des BEIRATES ernannt.

Der BEIRAT tritt mindestens ein Mal alle zwei Monate zusammen und kann wenigstens ein Mal pro Jahr die Hauptversammlung aller in der Auton. Prov. Bozen ansässigen Mitglieder der Regionalen Berufskammer einberufen, wobei dies vorab dem Rat der Regionalen Berufskammer mitgeteilt wird.

Die Einberufung der Sitzungen und der etwaigen Hauptversammlungen müssen vorab zusammen mit der Tagesordnung dem Rat der Regionalen Geologenkammer zur Kenntnisnahme übermittelt werden.

Bei jeder Sitzung verfasst der Sekretär ein Sitzungsprotokoll, welches vom Verfasser und dem Präsidenten gegenzuzeichnen ist und innerhalb von 30 Tagen an den Rat der Regionalen Geologenkammer sowie an die eigenen Mitglieder mittels vereinbarter, zeitgemäßer Übermittlungstechnik gesendet wird.

Die Sitzung des BEIRATES ist gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder gegeben. Die Entscheidungen werden mit Mehrheitsbeschluss der Anwesenden getroffen, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.

Letztes Update

11 Februar 2024, 15:01