Kommissionen

Die Kommissionen sind Teile der Versammlung und bestehen aus designierten Ratsmitgliedern. Jede Kommission ist für bestimmte Angelegenheiten zuständig und wird von einem für diese Rolle gewählten Ratsmitglied geleitet.

Die Kommissionen nehmen vor allem eine vorbereitende und berichtende Funktion zu den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Dokumenten wahr: Sie prüfen im Vorfeld Projekte und Verwaltungsdokumente und führen Sachverständigenverhandlungen durch. Wenn ein Akt vorgelegt wird, weist der Präsident der Versammlung ihn dem für den Gegenstand zuständigen Ausschuss zu, der ihn prüft (vorbereitende Funktion) und seine Qualität und Wirksamkeit bewertet.

KOMMISSION/ ARBEITSGRUPPEREFERENT

Letztes Update

11 Februar 2024, 10:32