Geologenbeirat

Das Gremium des Geologenbeitrates Südtirol 2025-2029 setzt sich aus folgenden Geologen zusammen:
| Präsident | Dott. Geol. Lucas Pagliarini |
| Vizepräsident | Dott. Geol. Daniel Ungerank |
| Sekretär | Dott. Geol. Simone Lazzarini |
| Berater | Dott. Geol. Sonja Pircher |
| Berater | Dott. Geol. Gianluca Cotza |
| Berater | Dott. Geol. Giacomo Cantisani |
| Vertreter der Geologenkammer Trentino–Südtirol | Dott. Geol. Thomas Pinter |
| Vertreter des Amts für Geologie und Baustoffprüfung | Dott. Geol. Daniel Costantini |
ANNO 2021-2025
Präsident
Dott. Geol. Joachim Dorfmann
Vizepräsident
Dott. Geol. Maria Luise Gogle
Sekretär
Dott. Geol. Lukas Mussner
Berater
Dott. Geol. Ulrich Burger
Berater
Dott. Geol. Lucas Pagliarini
Berater
Dott. Geol. Matteo Marini
STATUT DES BEIRATES
Der Geologen-Beirat wurde 2009 mit Beschluss des Regionalrats der Geologen von Trentino-Südtirol gebildet.
Der BEIRAT ist die Vertretung der Geologen in der Auton. Prov. Bozen und wird gemäß Abschnitt IV des gegenständlichen Statutes gebildet. Der Beirat verfällt mit dem Kammerrat; ist er verfallen, bleibt er für die Ausübung der ordentlichen Verwaltung so lange im Amt, bis der neue BEIRAT bestellt ist.
Der BEIRAT besteht aus 7 (sieben) eingeschriebenen Mitgliedern der Regionalen Geologenkammer von Trentino-Südtirol, mit Wohnsitz in der Auton. Prov. Bozen. 6 (sechs) davon werden gemäß Abschnitt IV des vorliegenden Statutes gewählt, 1 (einer/e) wird vom Rat der Geologenkammer ernannt.
Die gewählten Vertreter werden mit Beschluss des Rates der Regionalen Geologenkammer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab der Wahl zu effektiven Mitgliedern des BEIRATES ernannt.
Der BEIRAT tritt mindestens ein Mal alle zwei Monate zusammen und kann wenigstens ein Mal pro Jahr die Hauptversammlung aller in der Auton. Prov. Bozen ansässigen Mitglieder der Regionalen Berufskammer einberufen, wobei dies vorab dem Rat der Regionalen Berufskammer mitgeteilt wird.
Die Einberufung der Sitzungen und der etwaigen Hauptversammlungen müssen vorab zusammen mit der Tagesordnung dem Rat der Regionalen Geologenkammer zur Kenntnisnahme übermittelt werden.
Bei jeder Sitzung verfasst der Sekretär ein Sitzungsprotokoll, welches vom Verfasser und dem Präsidenten gegenzuzeichnen ist und innerhalb von 30 Tagen an den Rat der Regionalen Geologenkammer sowie an die eigenen Mitglieder mittels vereinbarter, zeitgemäßer Übermittlungstechnik gesendet wird.
Die Sitzung des BEIRATES ist gültig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder gegeben. Die Entscheidungen werden mit Mehrheitsbeschluss der Anwesenden getroffen, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.
Letztes Update
3 Dezember 2025, 18:44
GEOLOGENKAMMER