Transparente Verwaltung
Das Gesetzesdekret vom 14. März 2013, Nr. 33 und das Gesetzesdekret vom 21. Juni 2013, Nr. 69 reorganisierte die Pflichten der öffentlichen Verwaltungen zur Publizität, Transparenz und Informationsverbreitung. Auf dieser Seite werden die Informationen gesammelt, die voraussichtlich veröffentlicht werden, und zwar in dem im Dekret festgelegten Format, das allen öffentlichen Verwaltungen gemeinsam ist. Die Seite wird mit den durch das Gesetzesdekret eingeführten Änderungen aktualisiert. 97/2016 und ANAC-Resolution Nr. 1310 vom 28. Dezember 2016.
„Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit von Informationen über die Organisation und Tätigkeit öffentlicher Verwaltungen mit dem Ziel, weitreichende Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung institutioneller Aufgaben und die Verwendung öffentlicher Ressourcen zu fördern. Transparenz unter Einhaltung der Bestimmungen in Sachen Staatsgeheimnis, Amtsgeheimnis, Statistikgeheimnis und Schutz personenbezogener Daten, trägt zur Verwirklichung des demokratischen Grundsatzes und der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit, Unparteilichkeit, guten Leistung, Verantwortung, Wirksamkeit und Effizienz im Umgang mit öffentlichen Mitteln, Integrität und Loyalität im Dienst bei Die Nation. Sie ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung individueller und kollektiver Freiheiten sowie bürgerlicher, politischer und sozialer Rechte, integriert das Recht auf eine gute Verwaltung und trägt zur Schaffung einer offenen Verwaltung im Dienste des Bürgers bei.“
Letztes Update
30 November 2023, 14:53