Transparente Verwaltung

Was das ist „Transparente Verwaltung“ (Amministrazione trasparente) ist der von der Startseite aus erreichbare Bereich der offiziellen Website, in dem Daten, Dokumente und Informationen zu verschiedenen Aspekten der Organisation und der Funktionen der Kammer der Geologen von Trentino-Südtirol abrufbar sind, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften der Veröffentlichungspflicht unterliegen.

Der Bereich ist nach einem strengen Navigationsmenü gegliedert, das in Unterabschnitte der ersten und zweiten Ebene gemäß der „Informationsstruktur auf den institutionellen Webseiten“ unterteilt ist, die in den Anlagen zum gv. D. vom 14. März 2013, Nr. 33 i.d.g.F., dargelegt ist. Er wird überwacht und mit den Dokumenten, Daten und Informationen aktualisiert, die vom Rat und der Geschäftsstelle der Kammer ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

Ziel Die in diesem Website-Bereich enthaltenen Dokumente und Informationen ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, gemäß dem Grundsatz der „Transparenz“ der öffentlichen Verwaltungen – verstanden als „vollständiger Zugang“ zu den von diesen gehaltenen Daten und Informationen – eine Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung öffentlicher Mittel auszuüben.

Die Veröffentlichungspflichten tragen dazu bei, die „Integrität“ der öffentlichen Verwaltungen zu gewährleisten, d. h. die Einhaltung von Grundsätzen und ethischen Verhaltensnormen durch alle dort Tätigen, und Phänomenen der Korruption oder des Missbrauchs im Allgemeinen vorzubeugen.

Die veröffentlichten Daten dürfen nur zu den Bedingungen der geltenden Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen im öffentlichen Sektor (gv. D. vom 18. Mai 2015, Nr. 102), in einer mit den Zwecken ihrer Erhebung und Registrierung vereinbaren Weise und gegebenenfalls unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen weiterverwendet werden.

Rechtsgrundlage In Italien wurden die Konzepte des vollständigen Datenzugangs und der Transparenz der öffentlichen Verwaltungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern kürzlich nach dem Vorbild des US-amerikanischen Freedom of Information Act eingeführt. Die Online-Veröffentlichung von Daten wurde ab dem gv. D. vom 27. Oktober 2009, Nr. 150, und durch das Gesetz vom 6. November 2012, Nr. 190, eingeführt. Das gv. D. vom 14. März 2013, Nr. 33, und das gv. D. vom 21. Juni 2013, Nr. 69, haben schließlich die Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen neu geordnet.

Die Seite ist auf den Stand der Änderungen gebracht, die durch das gv. D. vom 25. Mai 2016, Nr. 97, sowie durch folgende Akte der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) eingeführt wurden: ANAC-Bestimmung Nr. 8 vom 17. Juni 2015; ANAC-Beschluss Nr. 1309 vom 28. Dezember 2016; ANAC-Beschluss Nr. 1310 vom 28. Dezember 2016; ANAC-Beschluss Nr. 1134 vom 11. November 2017; ANAC-Beschluss Nr. 777 vom 24. November 2021.

Was Transparenz bedeutet

Transparenz wird verstanden als der vollständige Zugang zu den Informationen über die Organisation und die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um breit gefächerte Formen der Kontrolle über die Wahrnehmung der institutionellen Aufgaben und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Transparenz trägt unter Beachtung der Bestimmungen über das Staatsgeheimnis, das Amtsgeheimnis, das statistische Geheimnis und den Schutz personenbezogener Daten zur Verwirklichung des demokratischen Grundsatzes und der Verfassungsgrundsätze der Gleichheit, der Unparteilichkeit, der guten Amtsführung, der Rechenschaftspflicht, der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung öffentlicher Mittel sowie der Integrität und Loyalität im Dienste der Nation bei. Sie ist eine Voraussetzung zur Gewährleistung der individuellen und kollektiven Freiheiten sowie der bürgerlichen, politischen und sozialen Rechte, ergänzt das Recht auf eine gute Verwaltung und trägt zur Verwirklichung einer offenen, bürgernahen Verwaltung bei.“

(Art. 2 des gv. D. vom 25. Mai 2016, Nr. 97)

Bürgerzugang (Accesso civico) Über den Pfad „Transparente Verwaltung – Sonstige Inhalte“ gelangt man zu dem Unterabschnitt, der dem Institut des Bürgerzugangs gewidmet ist (Link zum Unterabschnitt), welcher derzeit in einen „einfachen“ und einen „verallgemeinerten“ Bürgerzugang unterteilt ist. In diesem Unterabschnitt werden nützliche Hinweise für die Ausübung dieses Rechts gegeben.

Wo sich ältere Dokumente befinden Gemäß dem gv. D. vom 14. März 2013, Nr. 33, gewährleistet die Körperschaft die Veröffentlichung älterer Daten, Informationen und Dokumente für die Dauer von mindestens 5 Jahren, vorbehaltlich der im Dekret selbst definierten Ausnahmen. Diese Daten werden in derselben Themensektion ausgewiesen, in der sie vor ihrer Aktualisierung zuvor veröffentlicht wurden. Auf der Website befindet sich kein eigener Bereich mit Archivfunktion für die älteren Daten

Letztes Update

19 August 2026, 10:55